Behindertenrechts-Konvention

Das Recht auf Miteinandersein und Mitbestimmen steht in der Behindertenrechtskonvention. Dazu kann man auch Behinderten-Rechts-Vertrag sagen. Viele Staaten haben diesen Vertrag unterschrieben und versprechen, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu verbessern.

Auch Deutschland hat den Vertrag unterschrieben. Doch hier müssen noch viele Rechte umgesetzt werden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. passt auf, dass das auch geschieht.

Im letzten Jahr entwickelte die Regierung in Deutschland einen Plan. Der Plan soll regeln, wie die Rechte für Menschen mit Behinderung umgesetzt werden. Deshalb helfen da viele Menschen mit Behinderung mit. Sie sagen: nichts über uns ohne uns. Das heißt, es soll keiner alleine über sie bestimmen. Sie wollen mitbestimmen.

Mit dem Plan will die Regierung Menschen mit geistigen, seelischen und körperlichen Behinderungen unterstützen. Das können Menschen sein, die nicht hören oder sehen können, die nicht oder nur schwer lesen können, die nicht laufen können oder nicht gut verstehen können.
 

 

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