Behindertenrechts-Konvention - Eine Zusammenfassung
Folgende Punkte sind in dem Plan ganz wichtig:
• Rechte (Artikel 12, Artikel 18)
Denn jeder Mensch ist gleich viel Wert. Das ist ein Recht, was Menschen haben, weil sie Menschen sind. Deshalb nennt man das Menschenrecht. Keiner soll benachteiligt werden. Dabei achtet man besonders darauf, dass alte Menschen, Frauen, Kinder, farbige Menschen oder Menschen mit einer besonderen Religion nicht benachteiligt werden.
Aber es müssen sich auch alle gleich an das Gesetz halten. Wenn Menschen mit Behinderung da Probleme haben, bekommen Sie Unterstützung vom Staat. Sie bekommen dann Unterstützung, zum Beispiel von einem rechtlichen Betreuer.
• Freiheit: (Artikel 14, Artikel 17)
Jeder Mensch hat ein Recht auf Freiheit. Keinem soll Gewalt zustoßen. Nur das Gericht kann entscheiden, ob jemand eingesperrt oder angebunden werden darf. Menschen dürfen nicht schlecht behandelt oder beschimpft werden.
• Eigene Meinung (Artikel 21)
Jeder hat eine Meinungsfreiheit. Das heißt, dass jeder das sagen kann, was er will. Wer nicht sprechen kann, braucht Unterstützung. Das kann zum Beispiel die Gebärdensprache, ein Sprachcomputer oder eine Sprachschablone sein.
• Wählen (Artikel 29)
Jeder Mensch darf politisch aktiv sein. Jeder Mensch darf die Politiker wählen, die er gut und richtig findet.
• Wohnen (Artikel 19, Artikel 22 und Artikel 28)
Jeder hat das Recht zu entscheiden, wo er wohnt. Es muss an dem Wohnort nur die Möglichkeit geben, genug Essen und Trinken zu bekommen, die Wäsche zu waschen und die notwendige Unterstützung zu erhalten. Es muss keiner im Wohnheim wohnen. Für manche ist es aber eine gute Lösung, weil im Wohnheim für alles gesorgt ist und keiner alleine sein muss.
Jeder darf eine Privatsphäre haben. Das ist ein Raum, in dem man nicht gestört wird. Dort darf es so aussehen, wie man es selber schön findet.
Es darf keiner die persönlichen Briefe öffnen und lesen. Das nennt man Briefgeheimnis. Jeder darf auch alleine telefonieren. Das nennt man Telefongeheimnis.
• Barrierefreiheit (Artikel 20)
Jeder Mensch muss sich möglichst gut alleine fortbewegen können. Dazu braucht einer Rampen, der andere einen Blindenhund, noch ein anderer einen persönlichen Assistenten. Viele öffentliche Gebäude müssen sich noch verbessern, so dass jeder ohne Probleme herein kommen kann.
Jeder darf selbst bestimmen, wo er sein will. Deshalb darf auch jeder in den Urlaub fahren, wenn er möchte. Wenn jemand nicht gut für sich sorgen kann, hilft ihm ein rechtlicher Betreuer dabei.
• Freizeit (Artikel 30)
Dinge in der Freizeit sollen für alle gleich möglich sein. Jeder darf ein Freibad, eine Disco oder ein Fußballstadion besuchen. Es soll mehr Informationen darüber in leichter Sprache geben.
Es soll auch mehr Angebote im Theater, im Fernsehen oder im Kino in einfacher Sprache geben.
• Sicherheit (Artikel 10, 13)
Jeder hat genug Geld zum Leben.
Jeder wird durch die Polizei geschützt. Jeder darf vor Gericht kämpfen. Keiner darf geschlagen, misshandelt oder getötet werden.
• Schule (Artikel 24)
Jeder darf eine Schule besuchen. Lernen ist für alle wichtig. Deshalb sollen Kinder mit Behinderung und Kinder ohne Behinderung zusammen in eine Schule gehen.
• Gesundheit (Artikel 25 und 26)
Jeder darf zum Arzt gehen, wenn er krank ist und bekommt eine Behandlung. Keiner, der nicht behandelt werden möchte, muss sich behandeln lassen.
Keiner soll Hunger oder Durst haben.
• Freunde und Familie (Artikel 23)
Jeder Mensch darf sich aussuchen, wer seine Freunde sind. Genauso darf sich jeder aussuchen, wer sein „fester Freund“ oder Partner ist. Deshalb dürfen erwachsene Menschen heiraten, auch wenn sie eine Behinderung haben. Sie dürfen auch selbst entscheiden, ob sie Kinder haben möchten. Wenn sie nicht so gut selbst für ihre Kinder sorgen können, muss ihnen der Staat helfen.
• Arbeiten (Artikel 27)
Jeder hat das Recht auf eine Arbeit und darauf einen Beruf zu lernen.
Jeder Mensch soll selber entscheiden können, wo und als was er arbeiten möchte. Entweder kann er in der Werkstatt für Behinderte arbeiten oder in einem Betrieb, der nicht speziell für Behinderte ist. Der Staat soll Menschen mit Behinderung beraten, was für sie in Frage kommen könnte.
Der Staat soll dafür sorgen, dass mehr Betriebe Menschen mit Behinderung einstellen. Wenn diese dann die Arbeit genauso gut machen wie ihre nicht behinderten Kollegen, sollen sie auch das gleiche Geld bekommen.
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